Sterbeversicherung Vergleich 2024 - Sterbegeldversicherung

Sterbeversicherung - Die Vorsorge für den Todes- und Trauerfall

Die Sterbegeldversicherung wird unter anderem auch als Sterbeversicherung oder Lebensversicherung mit Todesfallschutz bezeichnet. Dazu wird auch die Risikolebensversicherung in der Praxis oft fälschlicherweise als Sterbegeldversicherung bezeichnet. Zwar erbringen beide Versicherungen eine Leistung im Todesfall, dennoch gibt es einige gravierende Unterschiede. Die Gemeinsamkeit besteht darin, dass sie nicht dem Versorgungsaufbau, sondern in erster Linie dem finanziellen Schutz der Hinterbliebenen dienen. Teilweise wird die Sterbegeldversicherung mit der Risikolebensversicherung gleichgesetzt, ist jedoch von dieser abzugrenzen, aufgrund einiger unterschiedlicher Merkmale. Wie die Risikolebensversicherung gehört auch die Sterbegeldversicherung zur Kategorie der Risikoversicherungen. Trotz der Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die beiden Policen in wichtigen Punkten.

Sterbegeldversicherung - Abgrenzung zur Risikolebensversicherung Sterbeversicherung
Sterbeversicherung Vergleich 2024

Trotz der Gemeinsamkeiten unterscheiden sich die Sterbegeldversicherung und Risikolebensversicherung in einigen wichtigen Punkten. Zum einen besitzt die Sterbegeldversicherung in den meisten Fällen keine feste Laufzeit. Der Vertrag endet erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dazu sind Versicherungssumme und Beiträge bei der Sterbegeldversicherung deutlich geringer als bei einer Risikolebensversicherung. Der Grund hierfür liegt in erster Linie im Verwendungszeck der beiden Versicherungen. Durch die Sterbegeldversicherung sollen die Bestattungskosten gedeckt werden, während mit der Risikolebensversicherung die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen gewährleistet wird.

Die Risikolebensversicherung führt zu einer langfristigen finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen. Dazu kommen Risikolebensversicherungen auch sehr häufig als Absicherung von Krediten zum Einsatz. Besonders wenn die Familie durch einen Haupternährer versorgt wird und die Angehörigen über kein Vermögen verfügen, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung in jedem Falle zu empfehlen. Dazu kommt, dass bei der Risikolebensversicherung keine Wartezeit beachtet werden muss. Bereits für einen relativ geringen Beitrag erhalten Hinterbliebene eine hohe finanzielle Absicherung. Durch eine Sterbegeldversicherung werden dagegen die Bestattungskosten abgedeckt. Der Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die längere Laufzeit und auch der spätere Abschlusszeitpunkt. Denn eine Sterbegeldversicherung lässt sich auch noch im Alter von über 60 oder 70 Jahren abschließen, wohingegen die Risikolebensversicherung bei den meisten Gesellschaften nur bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen werden kann.

Sterbeversicherung - Allgemeine Informationen zum Sterbegeld

Seit dem 01.01.2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Bis dahin wurde an die Hinterbliebenen von Mitgliedern ein Sterbegeld von 525 Euro und für familienversicherte von 262,50 Euro bezahlt. Wichtig dabei war, dass der Verstorbene zum Todeszeitpunkt Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung war. Ausgezahlt wurde das Sterbegeld immer an diejenige Person, welche für die Kosten der Bestattung aufkam. Seit der Abschaffung des Sterbegelds müssen private Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden. In den letzten Jahren ist vermehrt die Sterbegeldversicherung an die Stelle des gesetzlichen Sterbegeldes gerückt. Dabei können Versicherte die Höhe des Sterbegeldes nach dem jeweiligen Bedarf individuell vereinbaren. Dazu gibt es noch das sogenannte „Sterbevierteljahr“ der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint sind damit die ersten drei Monate nach dem Tod des Versicherten. In diesem Zeitraum erhalten die Witwe bzw. der Witwer noch die komplette Rente ausgezahlt. Somit stellt das „Sterbevierteljahr“ ebenfalls eine Art gesetzlicher Bestattungsvorsorge dar.

Sterbegeld bei Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst

Ehegatten von Beamten erhalten nach dessen Tod ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatseinkommen. Dies wurde im § 18 Absatz 1 Beamtenversorgungsgesetz entsprechend festgelegt. Verstirbt ein rentenberechtigter Beschädigter, dann wird ein Sterbegeld von 755 bzw. 1.506 Euro gezahlt. Dazu wird auch beim Tod von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ein Sterbegeld von 755 oder 1.506 Euro gewährt. Ausgezahlt wird das Sterbegeld zudem auch beim Tod von versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten rentenberechtigte Beschädigte ein Sterbegeld in Höhe des dreifachen Versorgungsbezugs. Geregelt ist dies im § 337 BVG.

Tritt der Tod infolge eines Arbeitsunfalls ein zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls ein Sterbegeld. Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer infolge einer Berufskrankheit verstirbt oder verschollen ist. Das Sterbegeld beträgt 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße der Sozialversicherung. Neben Arbeitnehmern erhalten auch Studenten, Schüler und Kinder ein Sterbegeld, wenn diese aufgrund eines Unfalls in der Schule oder im Kindergarten bzw. auf dem Weg versterben. Auch hier wird das Sterbegeld an diejenige Person ausgezahlt, welche die Kosten der Bestattung trägt. Träger ist die Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Sterbeversicherung Vergleich

Das Angebot an Sterbeversicherungen ist äußerst groß und je nach Versicherer können sich die Leistungen und Beiträge mitunter deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb sollten vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung die vorhandenen Angebote genau miteinander verglichen werden. Wir bieten Ihnen als langjährig tätige Versicherungsmakler in Kooperation mit bundesweit tätigen Versicherungsexperten eine professionelle, individuelle und von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Kontaktieren Sie uns gerne, wir erstellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei ein persönliches Angebot für eine Sterbegeldversicherung.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.04.2024