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Sterbeversicherung | Details
 

Sterbeversicherung AngebotTips zur Ausgestaltung einer Sterbeversicherung


  • Steuerliche Absetzbarkeit der Sterbeversicherung

Eine Sterbeversicherung ist eine Form einer Kapitallebensversicherung. Alle Beiträge, die für eine Lebensversicherung aufgewendet werden, können im Rahmen der Höchstbeiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu einer Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung gilt dies allerdings nur dann, wenn eine laufende Beitragszahlung vereinbart wurde und die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Als zusätzliches Kriterium muss während der gesamten Laufzeit der Sterbeversicherung der Todesfallschutz mindestens 60% der Beitragssumme betragen.



  • Unfallzusatzversicherung

Bei jeder Sterbeversicherung sind sogenannte Wartezeiten ein Bestandteil des Vertrags. Durch den Baustein Unfallzusatzversicherung wird die komplette Sterbeversicherung auch im Falle des Todes innerhalb der Wartezeit ausgezahlt. Zudem ist es durch eine Unfallzusatzversicherung möglich, bei Unfalltod ein Vielfaches der Auszahlung der Sterbeversicherung zu vereinbaren.


  • Bezugsberechtigte bei der Sterbeversicherung

Die vertraglich vereinbarte Summe der Sterbeversicherung wird an die Person ausgezahlt, die im Vertrag als Bezugsberechtigter angegeben ist. Die Nennung muss allerdings nicht unbedingt namentlich erfolgen. So können z.B. die gesetzlichen Erben als bezugsberechtigt genannt werden. Innerhalb der Vertragslaufzeit der Sterbeversicherung hat der Versicherungsnehmer aber jederzeit das Recht, das Bezugsrecht zu ändern.


  • Laufzeit der Sterbeversicherung

Die Sterbeversicherung läuft in der Regel bis zum Tode der versicherten Person. Versicherungsbeiträge werden bei einigen Tarifen längstens bis zu einem bestimmten Alter (z.B. bis zum 85. Lebensjahr) erhoben. Nach Erreichen dieses Alters läuft der Vertrag beitragsfrei bis zum Tod der versicherten Person weiter.

 

Das Bestattungsgesetz


In Deutschland ist das Bestattungsrecht Aufgabe der Bundeslänger. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Bestattungsgesetz erlassen. Laut den Bestattungsgesetzen sind die nächsten Familienangehörigen (Ehegatten, zum Teil auch Lebenspartner, Verwandtschaft) in der Bestattungspflicht. Sie haben die Bestattung zu übernehmen, unabhängig davon, ob sie Erben des Verstorbenen sind oder nicht. Gewohnheitsrechtlich sind die nächsten Familienangehörigen und nicht die Erben des Verstorbenen für die Totenfürsorge zuständig. Das Bestattungsgesetz schreibt ferner vor, dass Kinder die Beerdigungskosten für ihre Eltern übernehmen müssen, auch wenn sie keine persönliche Bindung zu diesen gehabt haben. Laut Bundesverfassungsgericht verstößt eine solche landesrechtliche Bestattungspflicht nicht gegen das Grundgesetz.

 

Sterbeversicherung - Wieviel kostet eine Beerdigung?

Die Kosten für eine klassische Beerdigung mitsamt der Trauerfeier und der entsprechenden Gebühren können sich schnell zu über 10.000,- EUR summieren. Im Durchschnitt - abhängig von Ausstattung und Anbieter der Beerdigung - können sich die Kosten aus folgenden Teilen zusammensetzen:


Bestattung (Sarg, Sargausrüstung, Wäsche)........2.500,-

Gebühr für die Grabnutzung...............................2.000,-

Grabstein.........................................................2.500,-

Traueranzeigen...................................................400,-

Trauerfeier.......................................................1.300,-

Beisetzung und Gebühren..................................1.200,-

Einsargung und Überführung................................300,-

Trauerkleidung...................................................400,-

Blumengestecke und Kränze................................400,-

Erste Grabbepflanzung........................................200,-

Sonstige Ausgaben.............................................600,-


Demzufolge sollte für die Sterbeversicherung eine adäquate Versicherungssumme gewählt, um den Vorstellungen des Versicherungsnehmers gerecht zu werden.

 

Als langjährig tätige Versicherungsmakler befassen wir uns besonders mit dem Bereich der Personenversicherungen und der Risikovorsorge und bieten Ihnen eine professionelle, individuelle und vor allem von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein passendes Angebot für eine Sterbeversicherung.


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