Sterbeversicherung - Die Vorsorge für den Todesfall
Wenige ältere Menschen denken zu Lebzeiten daran, dass im Todesfall hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen können. Denn neben Bestattungskosten für den Sarg, die Grabstelle und Blumengestecke fallen bei diesem traurigen Anlass auch weitere Gebühren für die Beerdigung an. Weitere Kosten entstehen außerdem durch eine angemesse Feier, Traueranzeigen, Besorgungen etc. Dabei können leicht Beträge in fünfstelliger Höhe zusammenkommen. Da sich die Hinterbliebenen im Rahmen der Trauer um sehr viele Dinge kümmern müssen, ist es wichtig, dass zumindest für die finanziellen Mittel gesorgt ist. Denn die Hinterbliebenen sind für eine standesgemäße Bestattung verantwortlich. Darum ist es für ältere Menschen sinnvoll und vorausschauend, rechtzeitig eine entsprechende Sterbeversicherung-Vorsorge zu treffen, um die Hinterbliebenen nicht auch noch finanziell zu belasten.
Sterbeversicherung - Wegfall aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen
Bis Dezember 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen als Beihilfe ein Sterbegeld an diejenigen Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, die für die Bestattungskosten aufkommen mussten. Die Höhe des Sterbegeldes richtete sich danach, ob der Verstorbene Mitglied der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) war oder ob es sich beim Verstorbenen um einen Familienversicherten handelte. In 2003 betrug bei GKV-Mitgliedern das Sterbegeld 525,- EUR, bei Familienversicherten 262,50 EUR. In 2002 betrug das Sterbegeld noch 1.050,- EUR; in 1998 sogar maximal 3.100,- EUR. Ein Anspruch auf ein Sterbegeld bestand aber nur dann, wenn der Verstorbene zum Stichtag 01.01.1989 bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Das Sterbegeld war also bereits zu dem Zeitpunkt sozusagen eine auslaufende Leistung. Durch gesetzliche Änderungen wurde das Sterbegeld im Januar 2003 wie oben beschrieben erheblich gekürzt. Im Rahmen der Gesundheitsreform im Jahre 2004 (GKV-Modernisierungsgesetz) wurde das Sterbegeld dann als versicherungsfremde Leistung schließlich vollständig und ersatzlos aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen. Als Begründung wurde genannt, dass "bestimmte Leistungen in die Eigenverantwortlichkeit der Versicherten" übertragen werden, eine Sterbeversicherung folglich "künftig von den Versicherten selbst finanziert" werden muss.
Wer kann eine Sterbeversicherung abschließen?
In Allgemeinen wird bei der Antragstellung für Personenversicherungen nach dem aktuellen Gesundheitszustand der zu versichernden Person(en) gefragt. Dies ist z.B. der Fall bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen, Risikolebensversicherungen oder Unfallversicherungen. Bei einer Sterbeversicherung kann jedoch in der Regel jede Person (bis zu bestimmten Altersgrenzen, z.B. bis zum 85. Lebensjahr) versichert werden - unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Die meisten Versicherungsgesellschaften fragen nämlich bei der Antragstellung für eine Sterbeversicherung nicht nach Krankheiten etc. Und diejenigen Gesellschaften, die nach dem Gesundheitszustand fragen, stellen nur wenige und "harmlose" Gesundheitsfragen.
Die Wartezeiten bei der Sterbeversicherung
Um zu vermeiden, dass eine Sterbeversicherung kurz vor einem drohenden Todesfall abgeschlossen wird, beinhaltet jeder Vertrag sogenannte Wartezeiten. Diese sind - abhängig vom jeweiligen Tarif - unterschiedlich hoch und können bis zu 3 Jahre betragen. Tritt der Todesfall vor Ablauf der Wartezeit ein, werden in der Regel nur die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Der vereinbarte Betrag der Sterbeversicherung (die Todesfallsumme) kommt erst nach Ablauf der Wartezeit zur Auszahlung. Es werden grundsätzlich 2 Varianten der Wartezeiten unterschieden:
- Feste Wartezeiten
Die Versicherungssumme der Sterbeversicherung (das Sterbegeld) wird erst nach dem Ablauf der Wartezeit ausgezahlt.
- Gestaffelte Wartezeiten
Mit fortschreitender Dauer werden immer höhere Leistungen ausgezahlt. Manche Sterbeversicherungen erhöhen bspw. die Leistungen für jeden versicherten Monat gleichmäßig bis zur vollen Versicherungssumme. Andere Sterbeversicherung-Tarife staffeln das anfängliche Sterbegeld fest, bspw. 25% Sterbegeld bei einem Versterben vor Ablauf von 12 Monaten, 50% bis zum 18. Monat, 75% Sterbegeld bis zum 24. Monat und danach 100% der Versicherungssumme.
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